Polizei muss sich filmen lassen

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Demo-Beobachtern / Anlasslose Kontrollen von dokumentierenden Personen für unzulässig erklärt

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Polizisten dürfen von Demonstranten, die sie beim Einsatz filmen, nicht ohne Weiteres die Vorlage ihres Personalausweises verlangen. Das sei nur bei einer konkreten Gefahr zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Bei vielen Protesten sind sie mittlerweile unerlässlich geworden: Demo-Beobachter, die das Geschehen aus nicht-staatlicher Perspektive dokumentieren und deren Material wichtig wird, wenn es beispielsweise zu Polizeiübergriffen auf die Teilnehmer kommt. Bei Polizeibeamten sind solche Beobachter oft nicht gern gesehen. Mögliche Folgen: Einschüchterungsversuche, Identitätsfeststellungen, Filmaufnahmen.

Solche Polizeimaßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht mit einer am Donnerstag veröffentlichenten Entscheidung deutlich erschwert: Die Richter in Karlsruhe urteilten bereits Ende Juli einstimmig, dass Beamte die Identität von Demo-Beobachtern nur dann feststellen dürfen, wenn eine konkrete Gefahr für das »polizeiliche Schutzgut« vorliege. Filmen die Beamten selbst einen Protest, müssen si...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.