Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Verletzung durch Eishockey-Puck

Oberlandesgericht

Wird ein Zuschauer beim Eishockeyspiel vom Puck verletzt, der in die Zuschauerränge fliegt, so muss der Veranstalter dafür haften - obwohl er die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für ein Eishockeystadion eingehalten hat.

Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 4 U 804/15) nach einer Information der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH).Der Fall: Eine Frau besuchte ein Spiel der Eishockey-Bundesliga. Trotz Sicherheitsbegrenzungen flog während des Spiels ein Puck in die Zuschauerränge und traf die Frau am Kopf. Sie erlitt eine Kopfverletzung und leidet seitdem immer wieder unter Sehstörungen. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/987667.verletzung-durch-eishockey-puck.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.