BGH-Urteil zu WEG-Krediten

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Beschließen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits, kann das je nach den Umständen des Einzelfalls gerichtlich anfechtbar sein.

Die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredites durch die WEG kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Damit hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 25. September 2015 (Az. V ZR 244/24) den Beratungsansatz des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE) bestätigt, der seit Jahren auch über das Risiko von WEG-Kreditaufnahmen informiert.

WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich begrüßte die abwägende Haltung des BGH. So werden WEG, ihre Verwaltungen und die Kreditinstitute einmal mehr darauf aufmerksam gemacht, dass WEG-Kredite kritisch zu diskutieren und mit den Alternativen abzuwägen sind - und zwar bevor ein Beschluss darüber ergeht und wirksam werden kann.

Großes Risiko: die »Alle für einen«-Ausfallhaftung im Innenverhältnis

Das große Risiko bei langfristigen WEG-Krediten ist die Haftung. »Zahlen einzelne Eigentümer ihre Anteile am Kredit irgendwann nicht mehr zurüc...


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