Mietwohnung dem Sohn überlassen

Mietvertragskündigung

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Überlässt eine Mieterin ihre Mietwohnung ihrem Sohn, so ist das keine unerlaubte Untervermietung, die eine Kündigung des Mietvertrags rechtfertigt.

Seit vielen Jahren lebte die Mieterin mit ihrem Sohn in einer Berliner Mietwohnung. Eines Tages schrieb sie dem Vermieter, sie wolle umziehen und bitte darum, den Mietvertrag auf den Sohn umzuschreiben. Der wolle in der vertrauten Umgebung bleiben.

Zunächst war der Vermieter nicht abgeneigt und schickte der Mieterin einen Vertragsentwurf mit erhöhter Miete. Doch dann überlegte es sich der Hauseigentümer anders und mahnte die Mieterin wegen unberechtigter Untervermietung ab.

Dabei pochte er auf eine Regelung im Mietvertrag: Mieter dürften ihre Wohnung nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieter...


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