Bald kaum noch Anwälte für sie?

Hartz-IV-Empfänger

Anwälte, die Hartz-IV-Empfänger vor Gericht vertreten, müssen immer häufiger auf ihr Honorar verzichten, beklagt die Deutsche Anwaltauskunft.

Der Grund: Gewinnt der Arbeitslose einen Prozess gegen das Jobcenter, muss dieses ihm zwar die Kosten erstatten. Hat der Arbeitslose jedoch Schulden beim Jobcenter, verrechnen die Jobcenter häufig die beiden Summen. Der Anwalt geht leer aus.

»Die Schulden eines Mandanten einerseits und das Honorar seines Anwalts andererseits sind Forderungen von zwei Parteien, die nichts miteinander zu tun haben und nicht miteinander verrechnet werden dürfen«, sagt Rechtsanwalt Martin Schafhausen von der AG Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Dennoch wurden die Jobcenter explizit angewiesen zu prüfen, ob ein Hartz-IV-Empfänger Schulden hat, bevor Anwa...


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