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»Deutsch als Muttersprache« diskriminierend?

Stellenausschreibung

Die Voraussetzung »Deutsch als Muttersprache« in einer Anzeige für eine Arbeitsstelle ist diskriminierend.

Das urteilte das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 1619/14) nach einer Information der telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH). Der Fall: Ein Unternehmen suchte eine Büroaushilfe. In der Stellenbeschreibung verlangte die Firma Deutsch als Muttersprache für den Posten. Ein in der Ukraine geborener Mann bewarb sich daraufhin, gab aber in seiner Bewerbung Deutsch als Frem...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/988495.deutsch-als-muttersprache-diskriminierend.html

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