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Angemessene Vergütung für Azubis ist Pflicht

Arbeitsrecht

Arbeitgeber müssen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Dies gilt auch für mit öffentlichen Geldern geförderte Ausbildungsplätze.

Grundsätzlich ist die tarifvertragliche Vergütung angemessen. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern kann auch der BAföG-Satz zur Berechnung der angemessenen Vergütung dienen. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 17. März 2015 (Az. 9 AZR 732/13).Zum Hintergrund: Auszubildende erhalten in der Regel keine Topvergütungen. Allerdings schreibt § 1...

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