Mietvertragskosten, Gemeinschaftsantenne, Auszugsmüll ...

Mietrechtsurteile

Immer wieder sind Gerichte damit befasst, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu schlichten. Vielfach sich es Bagatellen, über die man sich nicht einigen kann. Aber auch manch Grundsätzliches kommt ohne richterliche Klärung nicht vom Tisch.

Ausfertigungsgebühr für Mietvertrag ist unzulässig

Mieter müssen ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung keine Vertragsausfertigungsgebühr für den Mietvertrag zahlen. Eine entsprechende Mietvertragsklausel ist nichtig und verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az. 711 C 36/04) handele es sich bei einer Vertragsausfertigungsgebühr um eine versteckte Maklergebühr, die weder dem Eigentümer noch dem Verwalter zustehe. Im verhandelten Fall hatte ein Mieterin rund 152 Euro Vertragsausfertigungsgebühr für die Erstellung des Mietvertrages gezahlt. Anschließend verklagte sie dann aber die Verwaltung auf eine Rückzahlung. Das Gericht gab ihr Recht. In der Begründung hieß es u. a., dass der Vermieter für den Vorteil der Vertragsgestaltung auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen habe.

Vermieter muss Gemeinschaftsantenne empfangsbereit halten

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