Vater wider Willen: Mann muss nach Ja zur Samenspende zahlen

Bundesgerichtshof schloss Gesetzeslücke

  • Susanne Kupke
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Eine Frau will ein Kind, doch ihr Partner ist zeugungsunfähig. Schließlich ist der Mann mit einer Samenspende einverstanden. Für das Kind will er wenig später aber keinen Unterhalt mehr zahlen.

Das geht nicht, so der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 99/14) am 23. September 2015 (nd berichtete). Einer Samenspende zustimmen und sich dann später aus der Verantwortung für das Kind stehlen, das geht nicht.

Das bekam jetzt ein Mann aus Baden-Württemberg zu spüren. In einem Grundsatzurteil sprach der Bundesgerichtshof einem fast siebenjährigen Kind, das aus einer Samenspende stammt, Unterhalt in gesetzlicher Höhe zu - egal ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Hat ein Mann einer Samenspende zugestimmt, muss er wie ein rechtlicher Vater für den Unterhalt des Kindes einstehen.

Dem Richterspruch lag ein ungewöhnlicher Fall zugrunde: Eine Frau will nach sieben Jahren ein Kind mit ihrem Freund. Weil er zeugungsunfähig ist, stimmt er im Juli 2007 einer Insemination (künstlichen Befruchtung) zu. Er besorgt dafür sogar das fremde Sperma und versichert beim Hausarzt handschriftlich: »Hiermit erkläre ich, dass ich für alle Folgen einer eventuell...


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