Urteil gegen Unterbringung im Hostel
Flüchtling darf ins Wohnheim ziehen
Das Sozialgericht Berlin hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in einem Beschluss aufgefordert, einen Flüchtling in ein Wohnheim aufzunehmen. Der 20-Jährige hatte zuvor gegen das LAGeSo per Eilantrag geklagt, da er die von der Registrierungsstelle vergebenen Hostelgutscheine nicht einlösen konnte. Laut eigener Aussage wurde er Anfang Oktober von 15 Hostels abgewiesen und musste auf einem Bahnhof übernachten. Der Flüchtling war im Sommer mehrmals in stationärer Behandlung. Er befürchtete, erneut gesundheitliche Probleme zu bekommen, wenn er weiter auf Bahnhöfen schlafen müsse.
Martina Mauer vom Flü...
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