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Keine geringeren Sozialversicherungsbeiträge für Eltern
Bundessozialgericht urteilt
Eltern können für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder keine Beitragsermäßigung in der gesetzlichen Sozialversicherung verlangen. Die geltenden Vorschriften zur Beitragshöhe verstoßen weder gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen den besonderen Schutz der Familie.
So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 30. September 2015 (Az. B 12 KR 15/12 R und B 12 KR 13/13 R). Gegenüber Kinderlosen seien Paare mit Kindern bei der Sozialversicherung nicht benachteiligt, stellte das BSG fest. Damit scheiterte ein Ehepaar aus Freiburg mit seiner Klage vor den obersten Sozialrichtern. Die Kläger, Eltern von drei mittlerweile erwachsenen Kindern, hatten »...
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