Es besteht kein Anspruch auf Bezahlung

Raucherpause am Arbeitsplatz

Im nd-ratgeber vom 9. September 2015 wurde im Zusammenhang mit Raucherpausen am Arbeitsplatz darüber informiert, dass die Zeit dafür nicht bezahlt werden muss. Dazu ein Nachtrag.

Dass Raucher keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen haben, geht auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg vom 16. September 2015 (Az. 7 Sa 131/15) zurück.

Auch wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die Raucherpausen nicht zeitlich erfa...


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