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Auch ein rascher Arztbesuch rettet den Arbeitsplatz nicht

Landesarbeitsgericht

Arbeitnehmer können auch entlassen werden, wenn sie krank sind. Die Krankheit darf nur nicht »Anlass« der Kündigung sein.

Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz vom 20. Mai 2015 (Az. 7 Sa 694/14) hervor. Nach einem erheblichen Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann auch der vorsorgliche Gang zum Arzt den Arbeitsplatz nicht retten.Konkret wies das LAG die Klage eines Kraftfahrers ab. Der Mann sollte im Februar 2014 Zeitungen in Rheinland-Pfalz abholen. Mit einer um 0.43 Uhr ge...

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