Feuer im Haus - der Albtraum schlechthin

Wohnungsbrände

Es gibt wohl kaum ein schlimmeres Erlebnis im Mieterdasein als ein um sich greifendes Feuer im Haus oder in der eigenen Wohnung. Man hat Todesangst, kann sich und seine Angehörigen vielleicht in allerletzter Minute retten und muss dann häufig den Verlust des gesamten Hab und Guts verkraften. Viele Mieter sind nach einem solchen Schock wie gelähmt. Doch um seine Rechte geltend zu machen, muss man schnell handeln.

6456 Mal brannte es 2014 in Berlin. Dabei starben 27 Menschen. Wenn die Wohnung durch Feuer oder - was viel häufiger vorkommt - durch das Löschwasser unbewohnbar geworden ist, steht man buchstäblich auf der Straße. Die drängendste Frage ist dann: Wo findet man ein Dach über dem Kopf?

Grundsätzlich sind die Kommunen für solche Wohnungsnotfälle zuständig. Sie müssen die Unterbringung obdachlos gewordener Mieter organisieren. In einigen klappt das ganz gut, andere drücken den Bewohnern allenfalls einen Berechtigungsschein für eine Notunterkunft in die Hand. Die meisten Mieter kommen erst einmal bei Verwandten oder Freunden unter.

Wann ist der Vermieter in der Pflicht?

Der Vermieter kann erst dann in die Pflicht genommen werden, wenn die Phase der Sanierung beginnt. Solange die Mängelbeseitigung läuft, muss er die Kosten der Unterbringung übernehmen, soweit sie die bisherige Miete übersteigen. Der Vermieter muss sich zwar nich...


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