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Gericht: Vertragsklausel benachteiligt die Eltern
Kindeswohl geht vor Kündigungsfrist der Kita
Kann sich ein Kind nicht an eine Kindertagesstätte gewöhnen, müssen die Eltern die Kündigungsfrist des Betreuungsvertrags nicht unbedingt einhalten. Das Kindeswohl wiege schwerer als die vertragliche Kita-Vereinbarung.
Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Bonn (Az. 114 C 151/15). Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, meldete eine Mutter ihr einjähriges Kind in einer Kindertagesstätte an. Das Kind zeigte sich von Anbeginn wenig begeistert von der Betreuung. Es weinte häufig und konnte nur mit Hilfe der Mutter beruhigt werden. Selbst nach vier Wochen weinte es schon beim Bringen. Al...
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