Meldepflicht für Mieter

Zum 1. November 2015 tritt das neue Meldegesetz in Kraft. Mieter müssen ab dann bei der Anmeldung im zuständigen Einwohnermeldeamt eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen, teilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) mit. Dafür hat der Mieter höchstens zwei Wochen nach Einzug Zeit. Zur Erstellung der Bestätigung muss der Hauptmieter dem Vermieter di...


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