Spaniens illegale Räumungspraxis

Der Europäische Gerichtshof hält die Gesetzesnovelle der Rechtsregierung für unzureichend

  • Ralf Streck, San Sebastián
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag in Luxemburg erneut, dass die Zwangsvollstreckungen von Hypotheken in Spanien europäischen Gesetzen widersprechen.

Neufassung mangelhaft: Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in Bezug auf die Gesetzesnovelle zum Hypothekenrecht in Spanien. Die Richter urteilten erneut, dass die Zwangsvollstreckungen von Hypotheken in Spanien europäischen Gesetzen widersprechen.

Schon 2013 hatte der Europäische Gerichtshof mit scharfen Worten gerügt, dass in Spanien auch in existenziellen Fragen Verbraucherrechte mit Füßen getreten werden. Es geht um Praktiken, die zum »Verlust des Eigentums« und zur Zwangsräumung führen. »Es reicht«, hatten die Richter in Luxemburg mit Blick auf rund 400 000 Zwangsräumungen ausgerufen, die allein seit Krisenbeginn 2008 bis 2013 exekutiert wurden. Die Richter forderten eine Reform der mehr als 100 Jahre alten Hypothekengesetze.

Die alten spanischen Hypothekengesetze hebelten EU-Verbraucherrechte aus. Sie verhinderten es, selbst eine auf illegalen Klauseln in Kreditverträgen beruhende Zwangsräumung juri...


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