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Zweite Chance für Mitarbeiter: Kündigungsfrist verlängert

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Mitarbeiter können nicht beanstanden, wenn der Arbeitgeber ihnen eine zweite Chance in Form einer verlängerten Kündigungsfrist anbietet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 5 Sa 222/13). Im verhandelten Fall war ein Mann in der Kundenbelieferung eingesetzt. Vereinbart war eine Probezeit von sechs Monaten. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/989943.zweite-chance-fuer-mitarbeiter-kuendigungsfrist-verlaengert.html

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