Kein Verzicht wegen Mindestlohns

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Arbeitgeber dürfen nicht einfach Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen, nur weil sie im Zuge des Mindestlohns die Stundenvergütung anheben mussten. Das ist nur ausnahmsweise bei schweren wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens zulässig.

Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (Az. 19 Sa 819/15 und weitere) hervor, die am 8. Oktober 2015 bekanntgegebenen wurde.

Im Streitfall hatten die Arbeitnehmer bis Ende 2014 eine Grundvergütung unterhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde erhalten. Allerdings erhielten sie zusätzlich eine Leistungszulage, ein Urlaubsgeld und ein von der Betriebszugehörigkeit abhängiges W...


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