Winterreifen - generelle Pflicht oder wetterabhängig?

Verkehrsrecht

Viele Autofahrer halten sich bezüglich der Winterbereifung an die Faustregel: Von O bis O, was im Klartext bedeutet: von Oktober bis Ostern. Dieser Zeitraum ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von Verkehrsexperten allgemein empfohlen.

Nun hat sich das Amtsgericht Mannheim (Az. 3 C 308/14) mit der sogenannten Winterreifenpflicht befasst und in einem Urteil hervorgehoben: Winterreifenpflicht besteht nur, wenn am Tag der Fahrt auch winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Die Wetterlage in den Tagen zuvor oder die Jahreszeit spielen keine Rolle.

Nach einer Information der Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH), fuhr ein Autofahrer Ende Oktober 2014 noch mit Sommerreifen durch die Stadt, obwohl in den letzten Tagen bereits Schnee gefallen war und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt herrschten. An diesem Morgen schneite es zwar nicht, es hatte sich aber vereinzelt Glatteis gebildet. Deswegen geriet der Fahrer mit seinem Wagen ins Schle...


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