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Wohin, wenn die Wohnung pflegegerecht umgebaut wird?

Kurzzeitpflege und Umbauten werden bezuschusst

Wenn die Pflegeversicherung einer »wohnumfeldverbessernden Maßnahme« zugestimmt hat, bleibt immer noch die Frage: Was wird während der Zeit des pflegegerechten Umbaus der Wohnung mit dem Pflegebedürftigen?

Herr L. hat Pflegestufe 2 und leidet an Demenz. Er lebt allein in seiner Wohnung und wird von seiner Tochter betreut. Da Herr L. auf einen Rollstuhl angewiesen ist, müssen Türen verbreitert und das Bad umgebaut werden. Die Pflegeversicherung hat den »wohnumfeldverbessernden Maßnahmen« zugestimmt und einen Zuschuss von 4000 Euro bewilligt. Allerdings ist während des Umbaus an eine Pflege in der Woh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/990643.wohin-wenn-die-wohnung-pflegegerecht-umgebaut-wird.html

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