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Flugbegleiter dürfen weiter streiken

Arbeitsgericht: Antrag von Lufthansa gegen Ausstand in Frankfurt und München abgelehnt

Rechtskonform, Forderungen ausreichend bestimmt, kein Verstoß gegen die Friedenspflicht: Der Eilantrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung gegen den Streik der Flugbegleiter ist abgelehnt worden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/990849.flugbegleiter-duerfen-weiter-streiken.html

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