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Urteil: Jugendliche Flüchtlinge dürfen nicht in EU-Staaten abgeschoben werden

Deutschland muss ihre Asylanträge auch dann bearbeiten, wenn sie schon in anderem EU-Staat gestellt wurden / Hisbollah-Unterstützerverein bleibt verboten

Grundlage für die höchstrichterliche Entscheidung war ein Urteil des EuGH von 2013: Danach ist der Staat für den Minderjährigen zuständig, in dem sich der Jugendliche aufhält, nachdem er einen Asylantrag gestellt hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/991459.urteil-jugendliche-fluechtlinge-duerfen-nicht-in-eu-staaten-abgeschoben-werden.html

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