Wer kommt im Sabbatjahr für die Sozialversicherung auf?

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Wer ein sogenanntes Sabbatjahr einlegen möchte, kann dafür nach Absprache mit dem Arbeitgeber unterschiedliche Modelle wählen. Dabei müssen Arbeitnehmer aber auch an den Sozialversicherungsschutz denken. Beim Teilzeitmodell etwa zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge.

Ein Beispiel: Dabei wird die Vollzeitstelle für drei Jahre auf Teilzeit reduziert - und entsprechend bezahlt. Der Arbeitnehmer macht über drei Jahre einen Vollzeitjob und feiert Überstunden im vierten Jahr ab.

Ähnlich funktioniert es mit dem Lohnverzicht. Hat der Arbeitnehmer mehrere Jahre auf einen Teil verzichtet, kann er den Rest im Sabbatjahr ausbezahlt bekommen - auch dann muss er nicht auf die Sozialversicherungsbeiträge verzichten.

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