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Vorschäden schließen Schutz nicht aus

Wohngebäudeversicherungen müssen auch dann für Sturmschäden aufkommen, wenn diese durch Vorschäden am Haus begünstigt worden sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann von seiner Wohngebäudeversicherung eine Entschädigung gefordert, nachdem sich durch einen Sturm Teile des Putzes von seinem Haus abgelöst hatten. Die Asse...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/99163.vorschaeden-schliessen-schutz-nicht-aus.html

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