Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Vorschäden schließen Schutz nicht aus
Wohngebäudeversicherungen müssen auch dann für Sturmschäden aufkommen, wenn diese durch Vorschäden am Haus begünstigt worden sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann von seiner Wohngebäudeversicherung eine Entschädigung gefordert, nachdem sich durch einen Sturm Teile des Putzes von seinem Haus abgelöst hatten. Die Asse...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/99163.vorschaeden-schliessen-schutz-nicht-aus.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.