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BGH-Urteil stärkt Mieterrechte bei Mieterhöhungen
Selbst bei sehr günstigen Kaltmieten gilt Kappungsgrenze - sogar wenn Vermieter Wohnfläche zu gering angegeben hat / Gericht kippt Toleranzbereich bei der Wohnflächenangabe
Nach einem Urteil des BGH darf ein Vermieter zwar die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben - aber nur innerhalb der geltenden Kappungsgrenzen. Und die gelten auch, wenn der Vermieter sich vermessen hat.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/991657.bgh-urteil-staerkt-mieterrechte-bei-mieterhoehungen.html
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