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Arbeitnehmer: Nur bei genesungswidrigem Verhalten keine Entgeltfortzahlung

Oft stellt sich der erkrankte Arbeitnehmer die Frage: Was darf ich und was darf ich nicht? Muss ich das Bett hüten und darf ich das Haus verlassen? Darf ich mit der Familie essen gehen oder gar ein Konzert besuchen? Wo sind die Grenzen für die Beurteilung, ob ich mich falsch oder richtig verhalte? Fest steht: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist nur dann gegeben, wenn sich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/99169.arbeitnehmer-nur-bei-genesungswidrigem-verhalten-keine-entgeltfortzahlung.html

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