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Gesetz für Wohnungsbau

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Senat hat am Dienstag beschlossen, den Entwurf des »Gesetzes zur weiteren Beschleunigung des Wohnungsbaus« beim Abgeordnetenhaus einzubringen. In erster Befassung hatte der Senat dem Gesetzentwurf am 15. September 2015 zugestimmt. Mit dem Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz sollen bestehende Verfahrensbehinderungen auf landesrechtlicher Ebene beseitigt werden, die zu Verzögerungen bei der Realisierung neuer Wohnungen führen. Hierzu sollen drei Gesetze und zwei Verordnungen geändert werden, die die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. die Durchführung von Bebauungsplanverfahren betreffen. »Die Detailveränderungen setzen die falschen Signale«, kritisierte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Lompscher. Dringend notwendig wären Personal und Ressourcen in den planenden und bauenden Bereichen der Bezirke. nd

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