Kündigungsprozess bei Lebenshilfe endet mit Teilerfolg für Gekündigte

Sozialer Träger in Frankfurt am Main ging gegen Basisgewerkschafter vor

Auch die Solidarität aus anderen Gewerkschaften hat zwei FAU-Mitglieder vor dem Rauswurf bewahrt, sagen diese nach Prozessende.

Der am Arbeitsgericht Frankfurt am Main verhandelte Prozess gegen die Lebenshilfe Frankfurt e.V. endete am vergangenen Dienstag mit einem Teilerfolg für die Kläger. Geklagt hatten zwei geringfügig Beschäftigte, die sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert sehen, da sie weit unterhalb der Bedingungen, die für die anderen Teil- und Vollzeitbeschäftigten des Betriebes gelten, entlohnt werden und zudem nicht die gleichen Rechte besitzen.

Dieser Argumentation folgte das Arbeitsgericht jedoch nicht und wies die Klage ab. Auf einen von der Vorsitzenden Richterin und der Lebenshilfe vorgeschlagenen Vergleich gingen die Kläger nicht ein und behalten sich somit vor, sobald eine schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, in Berufung zu gehen. Einer ebenfalls Gegenstand der Verhandlung gewesenen Kündigungsschutzklage wurde hingegen stattgegeben, die Kündigung eines Kollegen ist somit unwirksam.

Die beiden Kläger sind in der Ambulanten...


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