Psst, da läuft was schief

DGB fordert Gesetz zum Schutz von Whistleblowern und stellt neues Gutachten vor

Deutschland verstößt gegen internationale Verträge, in denen Hinweisgeber auch vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich dafür ein, das zu ändern.

Es steht im Koalitionsvertrag von 2013: «Beim Hinweisgeberschutz prüfen wir, ob die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.» Passiert ist nichts. Die Hinweisgeber, eher unter ihrer englischen Bezeichnung Whistleblower bekannt, sind diejenigen, die den Mund aufmachen, wenn ihnen Missstände im Unternehmen auffallen. Sie zeigen Zivilcourage, werden dafür nicht selten bedrängt, gekündigt oder rechtlich belangt.

«Wir brauchen eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisegebern», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat beim Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano ein Gutachten in Auftrag gegeben, das er und Buntenbach am Donnerstag in Berlin vorstellten. Ein Ergebnis ist, dass Deutschland gegen internationale Verträge verstößt.

Unter den internationalen Vorgaben, deren Umsetzung Schwarz-Rot überprüfen wollte, sind die UN-Menschenrechtscharta, die OECD-Konventi...


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