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Bei Inobhutnahme gibt es kein Geld

Kindergeld

Werden Kinder vom Jugendamt in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, müssen die Eltern einen finanziellen Betrag in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Diese Zahlungspflicht besteht auch für vorläufige Maßnahmen wie die Inobhutnahme. So das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 21. Oktober 2015 (Az. 5 C 21.14).Im verhandelten Fall wurde die 17-jährige Tochter des Klägers vom Jugendamt vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht. Die vorläufige Inobhutnahme kostete 8250 Euro. Der Kläger sollte trotz geringen Einkommens einen Bei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/992239.bei-inobhutnahme-gibt-es-kein-geld.html

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