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Aufzug in Reparatur - nun heißt es Treppen steigen

Mietminderung

Werden in einem Mehrfamilienhaus Instandsetzungsarbeiten am Aufzug/Fahrstuhl  vorgenommen, die längere Zeit dauern, so kann die Miete gemindert werden.

Laut Rechtsprechung ist eine Mietminderung von 15 Prozent anzusetzen, wenn in einem Mehrfamilienhaus der Fahrstuhl außer Betrieb ist. So entschied das Amtsgerichts Berlin-Mitte im Urteil vom 3. Mai 2007 (Az. 10 C 3/07) bei Ausfall des Fahrstuhls während 16 Tagen im 6. Obergeschoss). Bei einem Ausfall des Fahrstuhls während 16 Tagen im 10. Obergeschoss hält das Amtsgericht Berlin-Mitte im Urteil vo...

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