»Beethoven hätte mitgesungen«

Anzeige wegen musikalischen Protests gegen die AfD

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Die Protestaktionen von über 1200 Menschen gegen eine Veranstaltung der Rechtspartei Alternative für Deutschland (AfD) mit knapp 300 angereisten Teilnehmern am Sonnabend in Mainz sollen doch noch ein juristisches Nachspiel haben. Weil etwa 100 Beschäftigte des Mainzer Staatstheaters das als Europahymne bekannte Beethoven-Lied »Ode an die Freude« sangen und die Lautsprecherübertragung bei der AfD-Kundgebung auf dem anliegenden Gutenbergplatz sehr gut zu hören war, stellt das Mainzer Polizeipräsidium nun Strafanzeige wegen Störung einer Versammlung.

Diese Ankündigung durch Polizeisprecherin Heidi Nägel hat in Mainz Verwunderung und Kopfschütteln ausgelöst. Schließlich hatte der offizielle Polizeibericht kurz nach Veranstaltungsende noch »Business as usual« signalisiert. »AfD-Ver...


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