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Streit um zwei Sekunden Musik
Verfassungsrichter müssen entscheiden
Seit 18 Jahren schwelt der Streit: Darf in einem Song eine Tonsequenz aus einem anderen Lied verwendet werden? Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht berührt Fragen der Kunstfreiheit.
Karlsruhe. Bäng-dänge-däng-däng. Kalt und metallisch scheppert der Tonfetzen, der im Bundesverfassungsgericht abgespielt wird. Im Original - aus dem Stück »Metall auf Metall« der Gruppe Kraftwerk - und in der Version aus dem Song »Nur mir« von Sabrina Setlur. 20 Jahre liegen zwischen dem ersten Werk von 1977 und der Verwertung. Fast ebenso lange währt inzwischen der Rechtsstreit, den zwei Kraftwer...
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