Fluggesellschaft muss Kunden klar über Rechte informieren

Fluggastrechte

Fluggesellschaften müssen Kunden eindeutig und vollständig über ihre Rechte informieren. Dies gilt etwa auch für den Anspruch auf Entschädigung für große Verspätungen.

Das entschied das Landgericht Berlin am 5. November 2015 (Az. 52 O 102/15) im Fall der Airline Germania, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht habe mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Airlines wichtige Kundenansprüche in ihren Informationsblättern »nicht einfach weglassen« dürfen, erklärte Kerstin Hoppe vom vzbv.

Dem Urteil zufolge hatte die Berliner Charter- und Liniengesells...


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