Lohn nach widerrufenem Erbe?

Testament zerrissen

Wer Angehörigen seine Hilfe und Betreuung im Haushalt gegen ein späteres Erbe anbietet, kann bei einem widerrufenen Erbschaftsversprechen nachträglichen Lohn für die erbrachte Arbeit einfordern. Allerdings muss über die geleisteten Arbeitsstunden Buch geführt werden.

So urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz (Az. 5 Sa 123/15) in einem am 26. Oktober 2015 veröffentlichten Beschluss.

Im konkreten Fall wiesen die Mainzer Richter Lohnansprüche einer Frau ab. Diese hatte im November 2010 mit ihrer damals 78-jährigen Tante ihres Ehemannes vereinbart, dass sie ihr im Haushalt und bei Erledigungen hilft. Im Gegenzug sollte die Frau im Testament der Tante berücksichtigt werden.

Knapp drei Jahre nach einer entsprechenden mündlichen Verabredung hatte die Tante das Testament nach einem Streit zerrissen. Ihre Verwandte sah sich dadurch um ihren Erbanteil betrogen und stellte sämtliche Leistungen der zurückliegenden Jahre in Rechnung.

Die Klägerin verlangte für die bereits geleisteten Hilfen Arbeitslohn, für insgesamt 351 ...


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