Erbin muss Schadenersatz leisten

Urteile im Überblick

Bestellt ein Käufer ein neues Wohnmobil und verstirbt, noch bevor er es beim Verkäufer abholen kann, sind die Erben zu Schadenersatz verpflichtet.

Ein Mann hatte ein neues Wohnmobil beim Händler bestellt und wollte ihm dafür sein altes in Zahlung geben. Auf dem Weg zur Abholung verunglückte er schwer und verstarb kurze Zeit später. Seine Frau konnte den Kauf nicht finanzieren und bat den Händler, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der trat auch zurück, verlangte aber Schadenersatz in Höhe von 6000 Euro.

Da die Witwe nicht zahlte, ging der Händler vor Gericht und bekam vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 28 U 159/14) Recht. Begründung: Die in den Verkaufsbedingungen geregelte Verkaufspauschale von 15 Prozent stehe dem Verkäufer zu. Der verstorbene Ehemann habe einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen, die Frau als Erbin sei zu Schadenersatz verpflichtet.

Erbvertrag kann nicht widerrufen werden

Wer einen Erbvertrag abschließt, kann ihn nic...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.