Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Stellenanzeige: Frage nach der Muttersprache verboten

+++ Zahlen & Fakten +++ Tipps & Trends +++

Fragen Arbeitgeber in Stellenanzeigen nach »Deutsch als Muttersprache« ist das unter Umständen eine unzulässige Diskriminierung. Bewerber können deshalb aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung einklagen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az. 16...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993139.stellenanzeige-frage-nach-der-muttersprache-verboten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.