Arbeitgeber muss Eingliederung prüfen

Wenn der Arbeitnehmer nach langer Krankheit zurückkehrt

Arbeitgeber dürfen bei langer Krankheit von Beschäftigten nicht vorschnell kündigen. Zuerst müssen die Chancen einer Wiedereingliederung am Arbeitsplatz ausgelotet werden. Sonst kann die Kündigung unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam sein.

Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 28 Ca 9065/15) in einem am 29. Oktober 2015 bekannt gegebenen Urteil.

Nach dem Gesetz muss ein »betriebliches Eingliederungsmanagement« durchgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfä...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.