Arbeitgeber muss Eingliederung prüfen
Wenn der Arbeitnehmer nach langer Krankheit zurückkehrt
Arbeitgeber dürfen bei langer Krankheit von Beschäftigten nicht vorschnell kündigen. Zuerst müssen die Chancen einer Wiedereingliederung am Arbeitsplatz ausgelotet werden. Sonst kann die Kündigung unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam sein.
Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 28 Ca 9065/15) in einem am 29. Oktober 2015 bekannt gegebenen Urteil.
Nach dem Gesetz muss ein »betriebliches Eingliederungsmanagement« durchgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfä...
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