Busunternehmer müssen keine Pässe kontrollieren

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Potsdam. Busunternehmer müssen vorerst nicht die Pässe an den Schengen-Binnengrenzen kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) beschlossen. Die Richter hoben in einem Eilverfahren die sofortige Vollziehung einer Verfügung auf, die einem spanischen Busunternehmen untersagte, Ausländer von Belgien nach Deutschland zu befördern, ohne zuvor Pässe und Aufenthaltstitel kontrolliert zu haben. Ob Kontrollen privater Beförderungsunternehmen überhaupt noch im Einklang mit EU-Recht stehen, müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Potsdam den Eilantrag des Unternehmens gegen die Verfügung abgewiesen. dpa/nd

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