Krankenkasse darf kein Foto speichern

Sozialgericht Mainz urteilte zu Gunsten des Klägers

Mainz. Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das entschied das Sozialgericht Mainz am Dienstag (Az. S 14 KR 477/15). Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. »Ich habe 30 Jahre lang in der IT gearbeitet«, sagte der Versicherte aus dem Landkreis Bad Kreuznach. »Ich weiß, was man mit Daten alles machen kann.« Die Krankenkasse hatte ...


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