Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Sozialhilfe auch für EU-Bürger

Bundessozialgericht: Grundrecht auf Existenzsicherung gilt auch ohne dauerhafte Beschäftigung

EU-Bürger können in Deutschland Sozialhilfe erhalten - wenn sie sich länger als sechs Monate im Land aufhalten. Anspruch auf Hartz IV haben sie allerdings nur, wenn sie zuvor gearbeitet haben.

Kassel. EU-Bürger dürfen von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden, haben aber bei längerem Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Bei einem »verfestigten Aufenthalt«, also ab einer Dauer von sechs Monaten, können sie Sozialhilfeleistungen geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in drei Urteilen entschied. (Az: B 4 AS 59/13 R, B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 43/1...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993469.sozialhilfe-auch-fuer-eu-buerger.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.