Bonus von der Krankenkasse ist steuerlich relevant

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Erhält jemand von seiner Krankenkasse einen Zuschuss zu privaten Gesundheitsleistungen, so ist das steuerlich nicht mit einer Beitragsrückerstattung gleichzusetzen. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1387/14) entschieden, dass eine Versicherte ihre im Jahr 2012 gezahlten Beiträge in vollem Umfang als Sonderausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen darf

Die Frau hatte am Bonusprogramm ihrer Krankenkasse teilgenommen und als Belohnung für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen einen Bonus von 150 Euro erhalten. Den konn...


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