Pflichtangabe der Steuernummer der Eltern und des Kindes

Was Eltern künftig beim Kindergeld beachten müssen

Wer 2016 Kindergeld erhalten will, muss künftig die eigene Steuer-Identifikationsnummer und die des jeweiligen Kindes angeben. Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2016. Die Behörden informieren Eltern über diese Änderungen nicht!

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) informiert über die neue Sachlage: Familien können sich zum Jahreswechsel erneut über ein höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen.

Wichtig ist jedoch: Die Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb müssen die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.

In den sozialen Medien grassierte die Nachricht, dass bei fehlenden ID-Nummern das Kindergeld ab Januar 2016 nicht ...


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