Mietkautionskonto und Eigenbedarf
Urteile zum Mietrecht
Vermieter müssen eine Kaution getrennt von ihrem Vermögen anlegen.
Das Geld gehört dem Mieter und muss auch im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vermieters sicher sein vor dem Zugriff von dessen Gläubigern (juristisch: »insolvenzfest«). Es genügt daher nicht, die Kaution auf ein x-beliebiges Sparbuch einzuzahlen. Sie muss auf einem erkennbar als Mietkautionskonto ausgewiesenen Sonderkonto angelegt werden, damit klar ist, dass der Vermieter nicht über diesen Betrag verfügen kann, er vielmeh...
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