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Ablehnung der Pflegestufe: Widerspruch einlegen und Hilfebedarf erneut prüfen

Pflege

Familie W. ist aufgeregt. Vor drei Wochen war der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei der Mutter. Jetzt kam der Bescheid: Der Antrag auf Pflegestufe 1 ist abgelehnt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/993869.ablehnung-der-pflegestufe-widerspruch-einlegen-und-hilfebedarf-erneut-pruefen.html

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