Die Unzufriedenheit bleibt

Bildungsrauschen

Am 2. Dezember 2015 befasste sich der Bundesausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung letztmalig mit dem Gesetzentwurf der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. (bundestag.de) Erwartungsgemäß wurde dem Entwurf von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Dieser enthält einige Änderungen aufgrund der vom Bundesrat vorgebrachten Kritik, nicht aber jene Kritikpunkte, die die Bundestagsopposition aus Grünen und Linkspartei vorgetragen hatten. Geändert wurde die maximale Dauer studentischer Hilfstätigkeiten, die nun den Regelstudienzeiten von Bachelor und Master angepasst auf sechs Jahre erhöht wurden. Damit soll vermieden werden, dass Studierende ihre studienbegleitende Beschäftigung während der Prüfungsphase verlieren. Ebenso ist die »Dauer der Mittelbewilligung« an den Zeitraum des jeweiligen Projekts angepasst worden.

Die SPD befand, dass nun die »Befristungspraxis vom ›Kopf auf die Füße‹ gestellt« wurde. Und der pa...


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