Blitzerfotos einer privaten Firma für Bußgeldbescheid rechtens

Verkehrsrecht

Blitzerfotos, die von einer privaten Firma im Auftrag von Behörden ausgewertet werden, dürfen für Bußgeldbescheide verwendet werden.

Dies stellte das Oberlandesgericht in Rostock mit Urteil vom 20. November 2015 (Az. 21 Ss OWi 158 und 161/15) klar und korrigierte mit dieser Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichtes Parchim.

Das Vorgehen des Landkreises Ludwigslust-Parchim, ein privates Unternehmen mit der Auswertung von Blitzerdaten zu beauftragen und die Ergebnisse zur Grundlage von Bußgeldverfahren zu machen, sei rechtlich nicht zu beanstanden, so das Oberlandesgericht Rostock.

Das Amtsgericht in Parchim hatte das anders gesehen und Anfang April einer Klage von vier Autofahrern stattgegeben, die gegen ihre Bußgeldbescheide Widerspruch eingelegt hatten. Nach Überzeugung des Amtsgerichts gehört die Auswertung der Messdaten zu den hoheitlichen Aufgaben, die nicht an Privat übertragen werden dürften.

Gegen die Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Schwerin Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht müsse nun die Fälle neu verhandeln.

Die Richter des...


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