Umlage auch noch nach Jahren

Betriebskosten

Über die Betriebskosten streiten sich Vermieter und Mieter immer wieder. Hieran hat nicht zuletzt die gesetzliche Regelung Schuld.

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung sind die Nebenkosten der Wohnung grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Sie sind in der Miete enthalten. Und eine Umlage von neuen Betriebskosten ist noch nach mehreren Jahren möglich.

Das Kostenrisiko war zu Zeiten, in denen Energie so gut wie nichts kostete, kalkulierbar. Dies hat sich grundlegend geändert. Die Kosten, die neben der eigentlichen Miete anfallen, können immens sein. Insbesondere die Positionen, die vom Verbrauch des Mieters abhängen wie Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser und vor allem Heizkosten sind hoch.

Der Vermieter ist also heutzutage daran interessiert, diese Kosten wirksam auf den Mieter umzulegen, was auch im Rahmen des Mietvertrages möglich ist. Was ist aber, wenn der Vermieter nach Jahren für den Mieter neue Kosten umlegt?

Im Zusammenhang mit dieser Frage informiert die Arbeit...


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