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Ins neue Jahr übernehmen?
Resturlaub
Arbeitnehmer, die ihre Ferien schon bis Jahresende durchgeplant haben, sind fein raus - zumindest wenn ihr Chef die Urlaubsanträge schon abgesegnet hat. Alle anderen sollten so schnell wie möglich Anträge stellen oder Vereinbarungen über den verbleibenden Resturlaub treffen.
Die allgemeine Rechtslage: Arbeitnehmern stehen laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage Urlaub zu, wenn sie Vollzeit arbeiten und das ganze Jahr über beschäftigt sind. Oft gewähren Firmen 30 Tage pro Jahr.Aus juristischer Sicht ist klar: Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Einen Rechtsanspruch, ihn zu verschieben, gibt es nicht. Darauf pochen kann man nur, wenn wichtige Gründe die ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/994739.ins-neue-jahr-uebernehmen.html
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